Meldewesen & Hundehaltung

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Wenn Sie umziehen oder eine weitere Wohnung, ein Haus oder ein Zimmer beziehen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden. Das gilt auch für Personen unter 18 Jahren, die mit Ihnen gemeinsam leben. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt.

Manchmal spricht man im Alltag von Ummelden, wenn man von einem Hauptwohnsitz zu einem anderen Hauptwohnsitz umzieht. Das ist rechtlich gesehen aber kein Ummelden, sondern Abmelden und Anmelden. Unter "Ummelden" versteht die Behörde, dass sich die Wohnsitzqualität ändert. Das ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel bei Ihrem Umzug den Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz machen oder umgekehrt. Für das Ummelden haben Sie einen Monat Zeit. Bei einem Umzug müssen Sie sich meist ab- und anmelden und nicht ummelden.

Eine Meldebestätigung können Sie für sich selbst oder Kinder unter 18 Jahren, die mit Ihnen gemeinsam in einem Haushalt leben, beantragen. Eine Meldebestätigung bestätigt, seit wann und wo Sie oder Ihre Kinder an einem Wohnsitz angemeldet sind. 

Zieht ein Hund mit nach Gampern ist auch dieser spätestens binnen fünf Werktagen anzumelden.