Heizkostenzuschuss: Antrag ab 16. März möglich

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Bei der digitalen Beantragung muss lediglich das Online-Formular ausgefüllt werden, es sind keine Unterlagen notwendig. Die Abfrage von Haushaltseinkommen und Kontrolle der Wohnadresse sowie Anzahl der Personen im Haushalt erfolgt automatisch durch eine Verknüpfung mit der Transparenzdatenbank und dem Zentralen Melderegister. 

  1. Auszahlungshöhe: 200,- Euro
  2. Antragszeitraum: 16. März bis 15. Mai auf www.ooe.gv.at

  3. Einkommensgrenzen (Jahresbruttoeinkommen 2025):
    Ein-Personen-Haushalt: 21.883,- Euro Jahresbrutto
    Mehr-Personen-Haushalt: 30.913,- Euro Jahresbrutto

  4. Ausgenommen sind Asylwerber, Subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene und Personen, die in speziellen, öffentlich finanzierten Wohneinrichtungen untergebracht sind.

Auch heuer werden jene Bürger/innen, die den Antrag nicht digital beantragen können, die Möglichkeit haben, den Antrag mittels Unterstützung beim Gemeindeamt zu beantragen. 

Allgemeine Richtlinie des Landes OÖ zum Heizkostenzuschuss: Richtlinie zum Download


27.02.2026