Ab 01.01.2024 gelten neue Richtlinien Einkaufsberechtigt sind alle Personen, die unter folgenden Einkommensgrenzen (Netto) liegen: 1-Personen Haushalt: max. € 1.375, - 2-Personen Haushalt: max. € 1.950, - (Ehepartner, Lebensgemeinschaft). Für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind: € 350,- (Lehrlinge, Zivildiener, Präsenzdiener scheinen nicht auf)
Wo bekommt man eine Einkaufsberechtigung (Ausweis)? |
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Beantragen kann man einen Ausweis bei Frau Monika Frank (Leiterin der Sozialberatungsstelle, Rainerstrasse 1, 4870 Vöcklamarkt) Tel.: 07682/395 27 E-Mail: sbs.voecklamarkt@shvvb.at
Man benötigt dazu: Einkommensnachweis, Foto, Meldezettel, Lichtbildausweis. Dieser Ausweis berechtigt den Besitzer ausschließlich zum Einkauf beim RK-Markt Vöcklamarkt.
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Was wird im Rotkreuz Markt angeboten? |
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Die Produktpalette richtet sich nach den Spenden der Großmärkte und Einzelhändler und umfasst vorrangig Grundnahrungsmittel wie z.B.: Brot, Milchprodukte, Getränke sowie Obst und Gemüse. Dies sind Waren, die kurz vorm Ablauf der Mindesthaltbarkeit stehen, falsch etikettiert sind, deren Verpackung beschädigt ist, über- oder unterfüllt sind. Haltbare Lebensmittel wie Mehl, Zucker, Salz, Öl, Reis, Gries, Kaffee so wie Hygieneartikel, Wasch- und Reinigungsmittel werden limitiert je nach Haushaltsgröße angeboten. Es besteht kein Anspruch auf eine vollständige Produktpalette wie sie in den Supermärkten angeboten wird. Alle Waren werden zu 1/3 der handelsüblichen Preise angeboten.
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Kontaktadressen |
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Rotkreuz Markt Vöcklamarkt Marktstrasse 9 4870 Vöcklamarkt Tel.: 0664 823 44 06 E-Mail: rotkreuz-markt.voecklamarkt@o.roteskreuz.at
Öffnungszeiten - Dienstag: 14:00 – 16:30 Uhr
- Freitag:14:00 – 16:30 Uhr
RK-Zubringerdienst zum RK-Markt + retour Hr. Durchner Tel.: +43664/1658312 wechselweise jeden zweiten Freitag: ab St. Georgen i.A.15.00 Uhr (Musikschule St.Georgen, Dr. Greil-Straße 45) ab Frankenburg 15.00 Uhr (Betreubares Wohnen, Badstraße 9b) Frankenmarkt: auf Anfrage
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