Aktuell sind laut Auszug aus Hundedatenbank etwa 120 Hunde in Gampern registriert. Auf die rund 1150 Haushalte umgerechnet bedeutet das, dass circa in jedem zehnten Haus in Gampern ein Hund als Haustier wohnt.
Ein Hund ist nicht nur treuer Begleiter, sondern auch ein Lebewesen mit Bedürfnissen und Eigenheiten. Wer sich für ein Tier entscheidet, übernimmt Verantwortung – für dessen Wohlergehen, aber auch für das harmonische Zusammenleben mit anderen. Dazu gehört, den Hund artgerecht zu halten, ihn zu erziehen, regelmäßig zu beschäftigen und niemals unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Freilaufende Hunde ohne Aufsicht können bei anderen Menschen – insbesondere bei Kindern oder Älteren – Unsicherheit, Angst oder Missverständnisse auslösen. Bitte achten Sie daher darauf, Ihren Hund immer im Blick zu behalten und die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.
Als Gemeinde tragen wir eine besondere Verantwortung für Sicherheit, Sauberkeit und das respektvolle Miteinander auf öffentlichen Flächen. Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme und Einhaltung der geltenden Bestimmungen – zum Wohl aller.
Leinenpflicht auf öffentlichen Flächen
Hunde müssen im Ortsgebiet an öffentlichen Orten entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. In sensiblen Bereichen wie Kindergärten, Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Spielplätzen, Gaststätten, Einkaufszentren, Badeplätzen während der Saison sowie bei Veranstaltungen gilt: Leine und Maulkorb sind gemeinsam Pflicht. Die Leine darf maximal 1,5 Meter lang sein und muss dem Hund angepasst sein. Der Maulkorb muss freies Atmen ermöglichen, aber sicher sitzen.
Hundekot bitte entfernen
Ebenso wichtig: Hundekot ist unbedingt zu entfernen! Dafür stehen in der Gemeinde ausreichend Sackerlspender bereit. Bitte nutzen Sie diese – denn Hundekot in Wiesen ist nicht harmlos: Er kann Nutztiere krankmachen und stellt ein hygienisches Problem für alle dar.
Allgemeine Pflichten für alle Hundehalter:innen
Jeder Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert werden. Vor der Anschaffung eines Hundes ist ein Sachkundekurs zu absolvieren.
Auflagen für bestimmte Hunderassen
Das neue OÖ Hundehaltegesetz bringt besondere Auflagen für bestimmte Hunderassen wie Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander. Hunde, die zu dieser Kategorie zählen und bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Oö. Hundehaltegesetzes 2024 angemeldet wurden, werden als große Hunde eingestuft.
Für auffällige Hunde sowie Hunde spezieller Rassen ab dem 12. Lebensmonat gilt überall: Leine und Maulkorb sind verpflichtend, ausgenommen auf eingezäunten Freilaufflächen. In nicht eingezäunten Freilaufflächen besteht zumindest Maulkorbpflicht.
Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP)
Hat ein Hund einer speziellen Rasse am 01.12.2024 das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist der Gemeinde eine Bestätigung über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung vorzulegen. Zudem dürfen Hunde dieser speziellen Rassen maximal gemeinsam mit einem zweiten Hund einer speziellen Rasse oder mit einem großen Hund oder einem auffälligen Hund geführt werden. Die gleichzeitige Führung kleiner, unauffälliger Hunde ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Führung spezieller Hunde
Ein Hund spezieller Rasse darf ausschließlich von Personen geführt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine Sachkunde-Ausbildung vorweisen können und als verlässlich im Sinne des Oö. Hundehaltegesetzes gelten.
Die für die Haltung spezieller Rassen notwendige „Verlässlichkeit“ der Halterin oder des Halters – z. B. keine Vorstrafen, keine einschlägigen Übertretungen – ist nur für Hundehaltungen erforderlich, die ab dem 01.12.2024 neu in Oberösterreich gemeldet werden. Gab es nach dem 01.12.2024 ein Halterinnen- oder Halterwechsel bei einem Hund spezieller Rasse, muss die Verlässlichkeit der neuen Person wieder nachgewiesen werden.
Auffällige Hunde
Hunde gelten als auffällig, wenn sie durch aggressives Verhalten, Verletzungen von Menschen oder Tieren oder das Nichtbestehen der ATP auffallen. Für sie gelten – ähnlich wie bei speziellen Rassen – Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum sowie zusätzliche verpflichtende Evaluierungen durch Sachverständige. Eine Befreiung ist nur bei Vorlage eines aktuellen positiven Gutachtens möglich.
Wenn wir alle mit Rücksicht und Verantwortung handeln, bleibt Gampern ein Ort, an dem sich Mensch und Hund gleichermaßen wohlfühlen können.