Heizkostenzuschuss von 01.10.-30.11.24 beantragen

Heizkostenzuschuss

Auch in der kommenden Heizperiode 2024/2025 wird sozial bedürftigen Haushalten in Oberösterreich wieder ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser wird für die Beheizung des Wohnraums gewährt, unabhängig von der Art des Energieträgers. Der Zuschuss beträgt 200 Euro pro Haushalt und kann ab dem 1. Oktober 2024 online beantragt werden. 

Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?

Der Zuschuss richtet sich an Personen mit eigenem Haushalt, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit mindestens 1. September 2024.
  • Nur ein Antrag pro Haushalt: Der Zuschuss darf nur einmal pro Haushalt gewährt werden. Ein Haushalt umfasst alle an der Adresse gemeldeten Personen.

Einkommensgrenzen: Das Jahresbruttoeinkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:

  • Einpersonenhaushalte: maximal 19.070 Euro.
  • Mehrpersonenhaushalte: maximal 26.940 Euro

Nicht zum Jahreseinkommen zählen FamilienbeihilfePflegegeld und sonstige Beihilfen.

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Asylwerber:innen und subsidiär Schutzberechtigte gemäß Asylgesetz.
  •  Bewohner:innen in öffentlich finanzierten Betreuungseinrichtungen.
  • Strafgefangene und Personen in Justizanstalten.

Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto im SEPA-Raum. Die Prüfung des Antrags erfolgt automatisch anhand der eingereichten Einkommensnachweise für das Jahr 2023.

Die Anträge können vom 1. Oktober bis zum 30. November 2024 online gestellt werden. Spätere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie ab dem 1. Oktober auf der Website des Landes OÖ.

20.09.2024