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Auch in der kommenden Heizperiode 2024/2025 wird sozial bedürftigen Haushalten in Oberösterreich wieder ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser wird für die Beheizung des Wohnraums gewährt, unabhängig von der Art des Energieträgers. Der Zuschuss beträgt 200 Euro pro Haushalt und kann ab dem 1. Oktober 2024 online beantragt werden.
Der Zuschuss richtet sich an Personen mit eigenem Haushalt, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Einkommensgrenzen: Das Jahresbruttoeinkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
Nicht zum Jahreseinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld und sonstige Beihilfen.
Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto im SEPA-Raum. Die Prüfung des Antrags erfolgt automatisch anhand der eingereichten Einkommensnachweise für das Jahr 2023.
Die Anträge können vom 1. Oktober bis zum 30. November 2024 online gestellt werden. Spätere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie ab dem 1. Oktober auf der Website des Landes OÖ.
20.09.2024