Hundeanmeldung

Hundeanmeldungumzug

Hundehalter:innen müssen Hunde, die über zwölf Wochen alt sind, bei ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde binnen fünf Werktagen anmelden.

Bei Anmeldung des Hundes sind folgende Daten bekanntzugeben:

  • Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz des Hundehalters bzw. der Hundehalterin
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat

Erforderliche Unterlagen:

  • der für das Halten des Hundes erforderliche Nachweis über die positiv absolvierte Sachkunde-Ausbildung
  • der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht
  • die Registrierungsbestätigung  (Chipnummer) aus der Heimtierdatenbank des Bundes – Kann die Registrierungsbestätigung der Meldung noch nicht angeschlossen werden, ist der entsprechende Nachweis binnen zwei Monaten ab Meldung des Hundes bei der Gemeinde nachzureichen

Zusätzlich besteht eine Meldepflicht innerhalb einer Woche für:

  • die Beendigung des Haltens eines Hundes
  • der Wegzug aus der Hauptwohnsitz-Gemeinde
  • Bekanntgabe von neuen Hundehalter:innen

Die Hundesteuer in Gampern beträgt 80 Euro pro Hund und wird jährlich im Mai vorgeschrieben


Hunde spezieller Rassen und "auffällige" Hunde

Für Hunde folgender Rassen – Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander – gelten strengere Regeln.

Ab dem 12. Lebensmonat müssen diese Hunde außerhalb eingezäunter Freilauffläche immer mit Leine und Maulkorb geführt werden, sofern kein Befreiungsbescheid vorliegt.

Als "auffällig" gilt ein ein Hund, bei dem auf Grund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann.


Ergänzende Informationen 


Hundehaltung in Gampern: Was gilt und warum 

Hunde sind für viele Menschen treue Begleiter und geschätzte Familienmitglieder. Damit das Zusammenleben mit ihnen für alle angenehm bleibt, gelten klare Regeln. Grundlage dafür ist das Oö. Hundehaltegesetz, das unter anderem Leinen- und Maulkorbpflicht, die Sachkunde-Ausbildung für Hundehalter:innen sowie die Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) für bestimmte Hunde vorsieht. (--> Allgemeine Pflichten als Hundehalter)

Hunde müssen so beaufsichtigt, verwahrt und geführt werden, dass Menschen oder andere Tiere nicht gefährdet oder über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden. Hunde müssen im Ortsgebiet an öffentlichen Orten entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Die Leine darf maximal 1,5 Meter lang sein und muss dem Hund angepasst sein. Sie dürfen daher nicht unbeaufsichtigt auf öffentlichen Flächen oder fremden Grundstücken herumlaufen. 

Erhält die Gemeinde Hinweise, dass ein Hund Menschen oder Tiere gefährdet, kann sie entsprechende Maßnahmen anordnen – etwa Leinen- und Maulkorbpflicht, Auflagen zur Sicherung eines Grundstücks oder Beschränkungen bei der Hundehaltung. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Abnahme des Hundes angeordnet werden. 

Ebenso wichtig: Hundekot ist unbedingt zu entfernen! Dafür stehen in der Gemeinde ausreichend Sackerlspender bereit.  

Die Gemeinde ersucht alle Hundehalter:innen um verantwortungsvolle Haltung und Rücksichtnahme, damit das Zusammenleben von Menschen und Hunden in Gampern weiterhin gut funktioniert.