Neue Adressierung und Straßenbezeichnungen im Ort Gampern

Hier sind Sie immer auf dem neuestem Stand!

In der Gemeinderatssitzung vom 09.November 2017 wurde eine Änderung vorgenommen.

Der Straßenzug mit der Bezeichnung Heldenstraße wurde jetzt endgültig auf Turmstraße abgeändert!

Allgemein:

Für die Bürger/innen bestand die Möglichkeit bis zum 15. August 2017 Vorschläge für die Benennung der Straßen im Ort Gampern am Gemeindeamt einzubringen. 

Herzlichen Dank für die zahlreichen Ideen zur Benennung der Straßenzüge. Mit Hilfe der vielen Vorschläge wurden in der Gemeinderatsitzung vom 21. September 2017 folgende Straßennamen festgelegt: 

Straßenzüge Gampern Ort Plan

Wie geht es weiter? Was ist zu beachten?

Im Gemeinderat wurde beschlossen, dass am 25. November 2017 die offizielle Straßenumbenennung stattfinden wird. 

 

Vor der Umstellung erhalten alle betroffenen Bürger/innen von der Gemeinde Gampern:

  • Eine Liste der neuen Adressen im Ort Gampern                                Datei herunterladen: PDF=>Liste Gampern Hausnummer 1 bis 162 
  • eine Checkliste der zu verständigenden Stellen                                Datei herunterladen: PDF=>hier zur Checkliste
  • kostenlose Hausnummerntafel u. Infos darüber                               Datei herunterladen: PDF=>hier zum Infoblatt

Die Gemeinde Gampern versucht möglichst viele Institutionen bzw. Stellen zu informieren, wie auch auf der Checkliste für Sie ersichtlich ist.

 

Schriftliche Mitteilungsvorlagen:

Wie sind Hausnummerntafeln anzubringen?

Gemäß Oö. Straßengesetz 1991 §10

  • Sie muss an der Straßenseite des Hauptgebäudes über oder unmittelbar neben der Eingangstür angebracht werden. 
  • Befindet sich die Eingangstür nicht an der Straßenseite so ist die Hausnummer an der Eingangstür nächstgelegenen Ecke des Gebäudes zur Straßenseite hin anzubringen.
  • Sie müssen von der Straße aus sichtbar sein. Wird die Sichtbarkeit durch einen Vorgarten oder Pflanzenbewuchs ausgeschlossen, so ist die Hausnummer am Eingang zum Grundstück in geeigneter Höhe anzubringen.
  • Die Schilder müssen stets lesbar sein. Ist die Lesbarkeit nicht mehr gegeben, so ist das Schild zu erneuern.

Meldebestätigung

Jedem Gemeindebürger wird eine Meldebestätigung kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese können in Papierform ab Montag, 27. November 2017 am Gemeindeamt in der Bürgerservicestelle abgeholt werden. Oder sie beantragen ganz einfach die kostenlose Zusendung der Meldebestätigung per E-Mail!

  • Antrag zur Zustellung der Meldebestätigung                 Datei herunterladen: PDF =>zum Antrag 

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STAND: Gemeindezeitung Mai 2017

Am 6. April 2017 fand die Bürgerinformationsveranstaltung zu dem Thema „Neue Adressierungen und Straßenbezeichnung im Ort Gampern", statt. Neben dem Bürgermeister, dem Obmann des betreffenden Ausschusses, waren auch die Vertreter der Blaulichtorganisationen anwesend.

Rückblick Bürgerinformation:

Nach dem Vorstellen des Projektes wurde im Anschluss über mögliche Verbesserungen bezüglich des Entwurfs der Straßenzüge mit den BürgerInnen und den jeweiligen Vertretern der Polizei und der Rettung diskutiert. Schlussendlich wurden noch ein paar Änderungen am Entwurf der Straßenzüge vorgenommen

Wichtige Informationen, die Sie als Einwohner des Ortes Gampern betreffen:

Benennung der Straßenzüge

  • Sie können bis zum 8. Juni 2017 Vorschläge für die Benennung der Straßenzüge am Gemeindeamt Gampern abgeben oder per Mail senden. (gemeinde@gampern.at, unter Angabe des betreffenden Straßenzuges z.B. A: Schulweg) Wobei der Gemeinderat über die endgültige Namensvergabe entscheidet.

Infos zur Umstellung

  • Ihnen wird eine Verständigung (Zeitpunkt der Umstellung), eine kostenlose neue Hausnummerntafel und eine Checkliste spätestens ein Monat vor der Umstellung zugesendet.
  • Die Checkliste und eine Auflistung der alten und neuen Adressen wird auf der Homepage der Gemeinde Gampern so bald wie möglich zur Verfügung gestellt.(www.gampern.at_> News)

neue Meldebestätigung

  • Sie können die Zustellung der Meldebestätigung per Mail, am Gemeindeamt für sich oder für alle Personen Ihres Haushaltes bis zu spätestens einer Woche vor Umstellung beantragen.
  • Die digitale Meldebestätigung ist mit einer Amtssignatur versehen und somit ebenso gültig wie eine Meldebestätigung die vom Gemeindeamt ausgedruckt wurde.  

Vorteile der digitalen Zustellung ihrer Meldebestätigung:

  • Sie müssen nicht persönlich am Gemeindeamt erscheinen, um sich Ihre Meldebestätigung abzuholen.
  • Sie können die Meldebestätigung auf ihren PC speichern und somit jederzeit im Original ausdrucken.
  • Die digitale Meldebestätigung kann zur Bekanntgabe der neuen Adresse direkt an die jeweiligen Stellen per E-Mail gesendet werden.

 

Der Tiefbau- und Umweltausschuss

 

     

06.11.2017