Nun auch am Gemeindeamt Gampern möglich...weiterlesen
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Aufklärung Pflichten der Anrainer (Auszug StVO 1960 lt. § 93)
Schon gewusst?
• Die Räumung von Gehsteigen werden zum Teil als Serviceleistung für die Gemeindebürger mitgeräumt. Allerdings wird hier keine Haftung für Unfälle übernommen (Dazu unten mehr!).
• Es wird weder die Haftung für Unfälle noch die durch Räumung verursachten Schäden bei am Weg liegenden Privatstraßen und Privatparkplätzen übernommen (Zum Beispiel: Gasthäuser, Nahversorger, Ärzte, etc…)
Allgemeines:
• Grundsätzlich wird der Winterdienst (Schneeräumung und Streuung) im Gemeindegebiet Gampern von der Firma Kircher nach einem Dienst-, Zeit- und Streckenplan durchgeführt.
• Ausgenommen davon sind alle Geh- und Radwege und teilweise die Gemeindestraßen und die Parkplätze im Ort Gampern. Diese Arbeiten werden von den Bauhofmitarbeitern übernommen.
• Die zu betreuenden Straßen und Wegen sind nach Priorität gereiht. Die Winterdienstkräfte verrichten ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen.
Sollten Sie dennoch manchmal der Ansicht sein, dass die Räumung und Streuung der Straßen in ihrem Umgebungsbereich nicht immer optimal bzw. nicht ganz nach ihren Wünschen und Vorstellungen erfolgt, muss seitens der Gemeinde Gampern um Verständnis gebeten werden, dass mit den vorhandenen personellen, maschinellen und finanziellen Möglichkeiten das Auslangen gefunden werden muss.
Die Gemeinde Gampern und die Firma Kircher wird sich auch im heurigen Winter bemühen, den erforderlichen Winterdienst so rasch und effizient wie möglich durchzuführen, ersuchen aber auch Ihrerseits um ihr Verständnis, um Eigeninitiative und Mithilfe.
20.11.2023